In einem Brief hat sich der WEISSE RING Bremen an den Regierungschef des Landes Bremen Herrn Dr. Andreas Bovenschulte, den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft Herrn Frank Imhoff und die Senatorin für Justiz Frau Dr. Claudia Schilling gewandt.
Hierin werden ausdrücklich die positiven Auswirkungen der gesetzlichen Schaffung und Besetzung der Funktion eines Landesopferbeauftragten im Jahr 2020 gelobt.
Für Geschädigte durch Gewalt-Straftaten und deren Angehörige ist der Weg zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten sehr unübersichtlich. Die Beantragung von gesetzlich zustehenden Entschädigungen ist für sie sehr kompliziert und langwierig. Der Landesopferbeauftragte hat 2020 seine Arbeit aufgenommen und kümmert sich seitdem um ihre speziellen Bedürfnisse. Damit wurde in Bremen, als damals erstem Bundesland, die Situation von Gewalt-Opfern gesetzlich erheblich verbessert. Andere Bundesländer sind inzwischen mit ähnlichen gesetzlichen Regelungen gefolgt.
In dem Schreiben wurde aber auch auf die dringende Notwendigkeit einer rechtzeitigen und unbefristeten Verlängerung des sogenannten Bremischen Opferanlaufstellengesetzes hingewiesen. Die gesetzliche Grundlage für die Funktion des Landesopferbeauftragten würde ansonsten zum Jahresende 2023 ihre Gültigkeit verlieren.
Die auch weiterhin großen Herausforderungen für die Unterstützung und Entschädigung von Gewaltopfern erfordern eine nahtlose Fortführung der Tätigkeit des Landesopferbeauftragten. Neben seiner Funktion als zentraler Ansprechpartner und Koordinator, hat er inzwischen auch wichtige Initiativen zur schnellen und gebündelten Opfer-Unterstützung bei Großlagen wie terroristischen Anschlägen oder AMOK-Taten begonnen.
Ohne eine Gültigkeitsverlängerung des Gesetzes würden alle angeführten positiven Ansätze unterbrochen.
Die Arbeit des Landesopferbeauftragten bedeutet einen wichtigen Schritt für mehr staatliche Unterstützung und Wertschätzung von Gewaltopfern in Bremen.
Dabei muss es nach Auffassung des WEISSEN RINGS unbedingt bleiben!